Vivensys

I Grundlagen für die Zusammenarbeit und Auftragsvergabe - 01.01.2023

(alle Preise ohne 19% MwSt.):

 

Die Temperierung nach Henning Großeschmidt ist ein Verfahren nach römischem Vorbild

(Hypokaustum).

 

Das System wird seit 1983 eingesetzt und entsprechend den in der Praxis gewonnen Erkenntnissen

ständig weiterentwickelt. Aufgrund massiver Lücken in den gängigen Normen, Bauvorschriften und

Energieverordnungen in Sachen Strahlungsheizung im Allgemeinen und in Sachen Temperierung im

Besonderen ist die Anwendung derselben auf die Temperierung nicht sinnvoll. Sie würden u.a. zu

einer erheblich überdimensionierten Auslegung führen.

 

Je nach angewendeter Norm werden entweder nur stationäre Bedingungen und eine unveränderliche

Bauteilfeuchte angenommen, oder die verbesserten Normen haben immer noch zu große Lücken,

was die Funktionsweise der Temperierung angeht. Beide Annahmen führen zu deutlichen

Fehldimensionierungen von Strahlungs-Heizsystemen bzw. falschem Einsatz von Dämmung.

 

rechtliche Grundlagen

 

II Die Ziele der Temperierung sind im Wesentlichen:

 

1. Sanierung und Beheizung mit einer baulichen Maßnahme

 

2. Erreichung eines dauerhaft trockenen Mauerwerks/Gebäudehülle.

 

3. Verbesserung der Dämmwerte des Mauermaterials aufgrund dessen Trockenheit.

 

4. Herstellung eines gesundheitsfördernden, behaglichen Raumklimas durch fehlende

    Staubaufwirbelung, gleichmäßigere und stabilere Raumluftfeuchte, bessere Luftionisierung,

    niedrigere Raumlufttemperaturen, Heizen mit Strahlungswärme ausgehend von temperierten

    Wänden.

 

5. Verminderung des Lüftungsbedarfes.

 

6. Schutz der Gebäudesubstanz vor Feuchteeintrag aus den Innenräumen und dadurch längere

    Wartungsintervalle der Gebäudehülle innen und aussen.

 

7. Sofern irgend möglich, Nutzung der passiven solaren Wärmegewinne in Verbindung mit

    speicherfähigem Mauerwerk.

 

8. Senkung des Energiebedarfes als Folge der vorgenannten Punkte.

III    Angebots- bzw. Vertragsgrundlgen

Die angebotenen Leistungen umfassen ausschließlich folgende Punkte:

Planungsgrundlage des Grundpaketes ist dabei eine kontinuierlich zur Verfügung stehende
Vorlauf-temperatur von 58 °C für die Primär- und Sekundärkreisläufe. Dies dient der Anpassung an
die erforderlichen Rohrlängen und den Anforderungen an eine Brennwertheizung mit noch maximal
zulässiger Rücklauftemperatur von 47 bis 48 °C möglichst über die gesamte Heizsaison.
Abweichende Bedingungen sind vor Planungsbeginn mitzuteilen.

Für die Ermittlung der Spitzenheizlast wird von einer Raumtemperatur von 20 °C ausgegangen.
Davon abweichende Temperaturen sind vor einer Beauftragung zu vereinbaren und können dazu
führen, dass dieses Angebot angepasst werden muss.

Für alle über die obige Beschreibung hinausgehenden Leistungen (z.B. Baustellenbesuche etc.)
werden die obigen Stundensätzen in Rechnung gestellt. Hierzu bedarf es einer gesonderten
Beauftragung durch den Auftraggeber.

Für die Planung werden benötigt und sind vom Auftraggeber zu stellen:

Die Vollständigkeit der Gebäudebeschreibung, die Gebäudezustandsanalyse und die Analyse des
Gebäudeumgriffs (z.B. Bodenbeschaffenheit, Wasserstand) liegen in der Verantwortung des
Auftraggebers. Für die Schaffung der bauphysikalisch notwendigen Voraussetzungen für die
einwandfreie Funktion der Temperierung ist daher der Auftraggeber verantwortlich.

Die bauphysikalisch notwendigen Voraussetzungen werden im Rahmen einer Beratung am
bestehenden Objekt aufgezeigt und erläutert. Sie sind zudem in den spezifisch bereitgestellten
Dokumenten nachzulesen.

Für folgende Arbeiten wird keine Haftung, Kontrolle oder Bauleitung übernommen:

Diese Arbeiten liegen ausschließlich in der Verantwortung des ausführenden Heizungsbau- bzw.
des Putzunternehmens. Die Bauleitung ist einem vom Auftraggeber beauftragten Fachbauleiter zu
übergeben. Die Verantwortung für die richtige Auswahl der Fachunternehmen obliegt dem
Auftraggeber.

In der Praxis können sich durch Einbaubautoleranzen und nicht wirklich exakt berechenbare
Eigenschaften der Bausubstanz Abweichungen in der Vorlauftemperaturkennlinie einstellen. Die
Erfahrung zeigt jedoch häufig, dass bei einer Bauweise mit ausreichender Speichermasse
spätestens nach der Austrocknungsphase geringere als die errechneten Werte gefahren werden
können.

Folgende Schriftstücke sind Bestandteil eines Vertrages:

Die Beschaffenheitserklärung und der Artikel „Temperieranlagen“ liegen dem Angebot als Anlage bei.

Die Einbaubestimmungen leiten sich aus diesem Artikel ab und werden im Falle einer Beauftragung
mit Abgabe der Planungsdaten bzw. vor Baustart in die für das Objekt abgestimmte Version
bereitgestellt. Die Anwendung sämtlicher Normen wird wegen der nicht normativen Festlegung der
gewünschten Sonderanlage ausgeschlossen, soweit sie die energetische Qualität des Gebäudes und
damit die Auslegung der Heizung betreffen.

Angebote haben eine Bindungsfrist. Bis dahin werden Planungskapazitäten in einem konkret 
beannten Zeitraum reserviert.

Bitte beachten Sie nachfolgende Abschnitte Dort finden Sie Ausführungen zu den Themen:

Eine Beauftragung erfolgt durch Unterzeichnung der Beschaffenheitserklärung in Verbindung mit der
Bestätigung der Kenntnisnahme des Artikels „Temperieranlagen“. Ohne diese Unterzeichnung ist eine
Planung nicht möglich.

Übersicht Stornoregelung, Fahrt- und Reisekosten, Preisgleitklausel, baubegleitende
Tätigkeiten und Haftung zum Angebot BV Fuchsbau– (alle Preisangaben zzgl. 19% USt)

Fahrt- und Reisekosten

Folgende Fahrt- und Reisekosten werden zugrundegelegt:

Der Stundensatz fällt vom Verlassen des Planungsbüros an. Er wird auch für die Vor-Ort-Beratung
angesetzt und gilt bis zur Ankunft im Planungsbüro. Abweichende Regelungen bedürfen der
Schriftform.

Bauherrenbegleitung

Die praktische Erfahrung zeigt, dass Baustellenbesuche nach separater Beauftragung mit separater
Abrechnung zu folgenden Zeitpunkten zielführend sind:

1. Baubeginn:   

Hilfestellung für Klärung von Ausführungsdetails vor Ort. Dabei entsprechende Anfertigung von
zusätzlichen Detailzeichnungen für den ausführenden Handwerker in Abstimmung mit der
Gesamtbauleitung. Es ist wichtig, dass zu diesem Termin die angrenzenden Gewerke wie
Elektroinstallation, Stuckateur und Sanitär anwesend sind. Damit wird ein gemeinsames Verständnis
für die Anforderungen der Temperieranlage geschaffen.

2. Nach Spülung, Befüllung und Dichtigkeitsprüfung: 

Überprüfung der Ausführung vor dem Verputzvorgang sowie Begleitung bei der Inbetriebnahme und
Unterstützung der initialen Einstellung der Anlage.   

Es kann im Rahmen dieses Termins das korrekte Anputzen der Dehnbereiche und ein
beispielgebender Dehnlauf eines Abschnittes begleitet oder simuliert werden (Zusatzleistung). In
Verbindung mit Lehmputzen entfällt das Anmörteln. Hier wird der Dehnungslauf nach Einbringen des
Grundputzes durchgeführt. Für den Dehnlauf liegen eigenständige Merkblätter vor. Dies sind
verbindlich einzuhalten.

3. Nach Fertigstellung und (idealerweise) vor Bezug:    

Endkontrolle durch abschließende Funktionsprüfung, Messung der Überputzungsstärken und
gegebenenfalls Feineinstellung/Nachjustierung sowie Korrektur der initialen Heizkennlinie.

Preisgleitklausel

Der Stundensatz ist nur für einen Zeitraum von drei Monaten ab Angebotsdatum festgeschrieben.
Gleiches gilt für die Kfz-Kosten. Für alle zusätzlichen Leistungen nach diesem Zeitraum werden die
dann gültigen Verrechnungssätze angesetzt. Diese sind vor der Beauftragung durch den Auftraggeber
zu erfragen.

Haftung

Bei Temperieranlagen handelt es sich um Sonderanlagen. Für deren Konzeption werden Kenntnisse
benötigt, die über das üblicherweise gelehrte Maß der schulischen und/oder universitären Ausbildung
hinausgehen.

Die Haftung für Planungsfehler u.ä. wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Eine dieses
Maß unterschreitende Haftung wird nicht übernommen.

Wegen des Status der Temperieranlage als Sonderanlagen werden alle einschlägigen Normen
ausgeschlossen, die die die energetische Qualität des Gebäudes und somit (auch) die Auslegung der
Heizung betreffen. Dies wird durch die unterschriebene Beschaffenheitserklärung durch den
Auftraggeber bestätigt.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Anlagenfunktion ist, dass die in den Einbaurichtlinien und
Grundlagendokumenten beschriebenen baulichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verantwortung
dafür liegt ausschließlich beim Auftraggeber.